DIGITAL JETZT !

Das Förderprogramm für Ihre Digitalisierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) investiert 203 Millionen Euro in den digitalen Wirtschaftsstandort Deutschland: Mit „Digital Jetzt“, der Investitionsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen, finanzieren diese Betriebe Hardware, Software sowie das Know-how für die digitale Zukunft.
Was „Digital Jetzt“ ist und wie Ihr Unternehmen von der IT-Förderung profitiert, erfahren Sie hier. Netz16 aus Augsburg unterstützt Sie als autorisierter IT-Dienstleister bei der Verbesserung Ihrer Unternehmensprozesse: für eine digitale Zukunft mit Perspektive!

Bis zu 100.000 Euro Fördersumme für KMU-Digitalisierungsprojekte: langgeplante Software- & Hardware-Lösungen mit 50 Prozent Zuschuss finanzieren!

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    Ihr Weg zur „Digital Jetzt“-Förderung

    Netz16 begleitet Sie auf dem Weg zum „Digital Jetzt“-Zuschuss

    Beratung

    Netz16 entwickelt mit Ihnen Ihre Digitalisierungsidee!

    Antrag + Prüfung

    Online “Digital Jetzt” Förderantrag stellen

    Umsetzung

    Netz16 verwirklicht die Digitalisierungs-maßnahmen

    Leistungs-nachweis

    Dokumentation der Maßnahmen inklusive Rechnungs-nachweis online einreichen

    Förderung erhalten

    Das BMWi zahlt den Zuschuss aus

    Digitalisierungsförderung: Das ist „Digital Jetzt“!

    Was wird gefördert?

    Ab September 2020 steht kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Deutschland ein Förderprogramm zur Digitalisierung Ihrer Betriebswege und Unternehmensprozesse zur Verfügung. Diese Eckdaten gelten für das Förderprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

    „Digital Jetzt“ erstattet KMU einen Teil der Investition in digitale Technologien, die nicht dem Standard entsprechen: Förderungsfähige Software oder Hardware soll einen sichtbaren und nachhaltigen Mehrwert bieten und individuell auf das bezuschusste Unternehmen zugeschnitten sein. Zudem besteht die Möglichkeit, die digitale Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern per „Digital Jetzt“-Förderung zu finanzieren. Hier finden Sie Beispiele für digitale Innovation im Rahmen der „Digital Jetzt“-Förderung.

    Was sind die Voraussetzungen für die „Digital Jetzt“-Förderung?

    Die IT-Förderung kann von KMU aller Branchen, inklusive Handwerk und freien Berufen, beantragt werden, die

    • zwischen 3 und 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
    • ihren Firmensitz in Deutschland haben oder die Förderung an einer deutschen Niederlassung oder Betriebsstätte einsetzen möchten.
    • mit dem Digitalisierungsvorhaben bis zur Bewilligung der „Digital Jetzt“-Förderung noch nicht begonnen haben.
    • einen Online-Antrag inklusive Digitalisierungsplan und Finanzierungsplan beim BMWi bis 2023 einreichen.
    • eine Umsetzung innerhalb von max. zwölf Monaten nach Förderbewilligung anstreben.
    • die Fördermittel-Verwendung nachweisen können.

    Wie hoch ist die Fördersumme für „Digital Jetzt“-Projekte?

    Der „Digital Jetzt“-Zuschuss für Digitalisierungsprojekte beträgt maximal 50.000 Euro für Einzelbetriebe bzw. 100.000 Euro für Betriebsnetzwerke oder Unternehmen im Verbund. Die Förderansprüche sind nach Größe der geförderten Unternehmen gestaffelt:

    • bis 50 Mitarbeitende: 40% Förderung
    • bis 250 Mitarbeitende: 35% Förderung
    • bis 499 Mitarbeitende: 30% Förderung

    Die Förderquote kann sich unter Umständen erhöhen, z. B. falls mehrere Unternehmen einer Wertschöpfungskette gemeinsam in die digitale Verbesserung der Prozesse und Abläufe investieren (plus 5 Prozent oder Erhöhung der Fördersumme auf bis zu 100.000 Euro), mit der Förderung Datenschutz und IT-Sicherheit erreicht werden sollen (plus 5 Prozent) oder in strukturschwache Regionen investiert wird (plus 10 Prozent).

    Dr. Andreas Herch

    Die einmalige Chance langgeplante Hardware- oder Software-Investitionen umzusetzen: Nutzen Sie sie!

    Mit Netz16 „Digital Jetzt“ beantragen & Digitalisierungsförderung erhalten

    Netz16 unterstützt Unternehmen im Raum Augsburg, Ulm, München, aber auch in Kempten im Allgäu, in Nördlingen und im Norden von Bayern durch leistungsfähige EDV- und IT-Systemlösungen. Ihr Know-how setzen die IT-Expertinnen und IT-Experten aus Schwaben bei der Planung, Ausstattung und Umsetzung von Netzwerken, Virtualisierung, IT-Security und anderen Software- oder Hardware-basierten Projekten um. Mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt“ stehen dem deutschen Mittelstand nun umfassende Möglichkeiten zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse offen, die Netz16 bereits seit Jahren erfolgreich und nachhaltig durchführt. Die IT-Dienstleister von Netz16 beraten Sie gerne unverbindlich und decken Potenzial auf, das in Ihrem Unternehmen steckt.

    Weitere Förderprogramme bei Netz16

    Mit diesen staatlichen IT-Förderungen legen Unternehmen aus Bayern und aus ganz Deutschland den Grundstein für Digitalisierung, Fortschritt und Erfolg.

    GO-DIGITAL

    Das bundesweite Förderprogramm „go-digital“ finanziert Innovationen im Bereich der digitalen Markterschließung, Produktentwicklung und IT-Sicherheit. „go-digital“ ist als Beratungsförderung problemlos mit „Digital Jetzt“ kombinierbar. Ergebnisse aus der „go digital“-Förderung lassen sich anschließend durch das „Digital Jetzt“-Programm realisieren.

    DIGITALBONUS BAYERN

    Der Freistaat Bayern fördert noch bis Ende 2023 Hardware- und Software-Projekte, die die Digitalisierung von bayerischen Unternehmen vorantreibt. Bei diesem Förderprogramm steht die IT-Sicherheit sowie die Verbesserung der Unternehmensabläufe durch Informations- und Kommunikationstechnologie im Fokus.

    Software- & Hardware-Förderung „Digital Jetzt“: Haben Sie Fragen?

    Neue Fördermaßnahmen wie „Digital Jetzt“ bieten große Chancen, werfen aber in der Regel viele kleine Fragen auf. Netz16 beantwortet sie gerne. Ist Ihre Frage nicht dabei? Melden Sie sich: Die Augsburger IT-Dienstleister finden für Kunden aus Bayern, Schwaben und dem Allgäu die richtige Digitalisierungsförderung: Zukunft für Betriebe aus Kempten, München, Augsburg, Ulm, Nördlingen und über die Grenzen des Freistaats hinaus.

    Jeder Antrag auf „Digital Jetzt“-Förderung beinhaltet einen Digitalisierungsplan, der das Ziel der technologischen Innovation schlüssig umreißt. Dieser wird im Online-Tool zur Antragstellung abgefragt. Darin werden aufgelistet:

    • die geplanten Maßnahmen, die zur Erreichung des Digitalisierungsvorhabens notwendig sind.
    • der Ist-Zustand der Unternehmensprozesse und der erstrebte Soll-Zustand, der durch die Digitalisierungsmaßnahmen erreicht werden soll.
    • Beispiele, wie sich die geplanten Maßnahmen auf die Effizienz des Unternehmens auswirken werden.

    Zuschüsse für Soft- oder Hardware können im Zuge von „Digital Jetzt“ nur gezahlt werden, wenn sie die Unternehmensprozesse in Bezug auf das Förderziel verbessern. Neuanschaffung von Rechnern oder Updates für bestehende Software leisten nicht die nötige Innovation. Im Digitalisierungsplan sollte folgerichtig der Nutzen der geplanten IT-Investition dargestellt werden.

    Die Offenheit des „Digital Jetzt“-Förderprogramms lässt viel Spielraum für förderfähige Digitalisierung. Das sind drei Beispiele für die Nutzung der Fördergelder:

    • Ein regionaler Elektrobetrieb (35 Mitarbeiter) stellt das Auftragsmanagement auf papiersparenden Datenverkehr um. Eine datensichere Serverumgebung soll die Effizienz der Buchhaltungsabteilung erhöhen und die Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Bauleitern fördern. Die förderfähige Investitionssumme beträgt 20.000 Euro, wovon 10.000 Euro durch „Digital Jetzt“ erstattet werden.
    • Ein Möbelhaus (230 Mitarbeiter) entscheidet sich, seine Ware auch online anzubieten. Zudem soll der Wareneingang, die Möbellieferungen des stationären Handels sowie die neu generierten Online-Bestellungen über ein Warenwirtschaftssystem abgewickelt werden. Das Unternehmen verspricht sich von der Ausstattung des Lagers mit entsprechend verknüpften Warenscannern die Steigerung von Produktivität und Einfluss auf dem Möbelmarkt. „Digital Jetzt“ erstattet 14.400 Euro der förderfähigen 32.000 Euro Digitalinvestition.
    • Ein Unternehmensverbund, bestehend aus einem Produzenten für Gardinen (270 Mitarbeiter) und einem Gardinenhandel (170 Mitarbeiter), will sowohl Vertrieb als auch Lager besser vernetzten. Eine Verbesserung des Warenwirtschaftssystems, das zukünftig auch per mobiler App bedienbar sein soll, soll die Produktivität beider Unternehmen steigern. Da die Betriebe eine Wertschöpfungskette bedienen, können Sie die Projektkosten von 76.000 Euro voll geltend machen. Der „Digital Jetzt“-Zuschuss berechnet sich anteilig für den Gardinenproduzenten mit 45 Prozent der im Unternehmen anfallenden Kosten von 45.000 Euro, während die Kosten von 31.000 Euro im Gardinenhandel mit 50 Prozent bezuschusst werden.

    Die Förderung durch „Digital Jetzt“ lässt sich problemlos mit der Beratungsförderung „go-digital“ kombinieren. Besteht bereits eine Bewilligung für die „go-digital“-Förderung können folgende Maßnahmen mithilfe des „Digital Jetzt“-Pakets umgesetzt werden, sofern die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die beiden Förderprogramme „go-digital“ und „Digital Jetzt“ können aber auch zeitgleich beantragt werden. Beachten Sie dabei, dass geplante Maßnahmen nicht vor Bewilligung der „Digital Jetzt“-IT-Förderung umgesetzt werden dürfen, um weiterhin förderfähig zu sein.

    Das BMWi hat die minimal förderbare Investition auf 17.000 Euro für Software oder Hardware festgesetzt. Entscheiden sich Unternehmen nur für die Mitarbeiterförderung, liegt die minimale Fördersumme bei 3.000 Euro.

    Die Digitalisierungsförderung „Digital Jetzt“ läuft vom 7. September 2020 bis zum 31. Dezember 2023. Bis dahin sollen 203 Millionen Euro an Zuschuss ausgeschüttet werden. Bis Ende 2020 stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung.

    Auch neue Unternehmen und Start-ups haben die Chance, die Digitalisierung ihres Geschäftsmodells voranzutreiben: Start-ups müssen allerdings den Status „Unternehmen in Gründung“ hinter sich gelassen und erste geschäftliche Erfolge vorzuweisen haben. Die abschließende Wahl einer Rechtsform, ein erster Jahresabschluss und der Eintrag ins Handelsregister sind wichtige Voraussetzungen, die ein neues Unternehmen für das Förderprogramm „Digital Jetzt“ erfüllen sollte.

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